Beteiligung beim Bund
Bürgerbeteiligung auf Bundesebene ist vornehmlich im Rahmen der repräsentativen Demokratie möglich. Vor allem über die Wahl der Abgeordneten des Bundestages und mittels Petitionen können sich Bürgerinnen und Bürger in die Bundespolitik einbringen.
Repräsentative Demokratie auf Bundesebene
Repräsentative Demokratie auf Bundesebene bedeutet, dass die Bürgerinnen und Bürger Deutschlands Abgeordnete und damit Vertreter (Repräsentanten) wählen, die in einem Parlament wie dem Deutschen Bundestag Gesetze beschließen, den Bundeshaushalt festlegen und die Arbeit der Bundesregierung kontrollieren.
Erst- und Zweitstimme
Bei den Wahlen zum Deutschen Bundestag haben die Wähler zwei Stimmen. Mit der ersten Stimme werden die Direktkandidaten für den jeweiligen Wahlkreis, mit der zweiten Stimme die Kandidatenlisten von Parteien oder Wählervereinigungen gewählt. Unterm Strich wählt man mit der Zweitstimme eine Partei und beeinflusst so die Anzahl der Sitze einer Partei im Parlament, während mit der Erststimme einzelne Kandidaten gewählt werden.
Fünf-Prozent-Hürde
Für den Bundestag gilt die Fünf-Prozent-Hürde, nach der eine Partei bundesweit mindestens fünf Prozent der gültigen abgegebenen Stimmen auf sich vereinen muss, damit deren Vertreter in das Parlament einziehen können.
Legislaturperiode
Die Legislaturperiode ist der Zeitraum, für welchen ein Parlament gewählt wird. Der Deutsche Bundestag wird für eine Wahlperiode von vier Jahren gewählt.
Fraktionen
In der Regel besteht der Bundestag aus mehreren Fraktionen. Als Fraktion wird ein Zusammenschluss von Abgeordneten in einem Parlament bezeichnet, der auf freiwilliger Basis geschieht. Überwiegend gehören die Mitglieder einer Fraktion derselben Partei an. Sinn und Zweck ist es, politische Interessen und Ziele gemeinsam durchzusetzen.
Wahl
Im Deutschen Bundestag sitzen derzeit 630 Abgeordnete. Die eine Hälfte wird in den insgesamt 299 Wahlkreisen der Bundesrepublik direkt gewählt (Erststimme), die andere Hälfte gelangt über die Zweitstimme, also über die Wahl der Listen ins Parlament. Bei der Wahl der Wahlkreisabgeordneten ist ausschlaggebend, welcher Kandidat die meisten Stimmen (»einfache Mehrheit«) auf sich vereint.
Fraktionsdisziplin
Die Abgeordneten sind laut Grundgesetz, Artikel 38, »Vertreter des ganzen Volkes, an Aufträge und Weisungen nicht gebunden und nur ihrem Gewissen unterworfen«. In der Praxis jedoch formulieren die Parlamentsfraktionen meist eine Fraktionsdisziplin, die überspitzt auch als »Fraktionszwang« bezeichnet wird. Das bedeutet, dass innerhalb von Fraktionen bereits vor einer Abstimmung im Parlament intern in den Fraktionen diskutiert und abgestimmt wird und dieses Ergebnis dann als bindend gilt. Ein echter Zwang, dass sich die einzelnen Abgeordneten daran zu halten haben, existiert jedoch nicht und wäre verfassungswidrig.
Der Bundestag und die Länderparlamente sind die Stellen, bei denen jeder Bürger eine Petition einreichen kann. Diese Bitten und Beschwerden können sehr persönlicher Natur sein als auch allgemeine politische Fragen betreffen. Sie können von Einzelpersonen aber auch in gemeinschaftlicher Form zum Beispiel von Initiativen oder Verbänden eingereicht werden.
- Website Deutscher Bundestag Weiterführende Informationen zu Petitionen und deren Bearbeitung beim Bund
- Website Sächsischer Landtag Weiterführende Informationen zu Petitionen und deren Bearbeitung in Sachsen
Informelle Beteiligungsverfahren zur Beratung und zum Meinungsaustausch
Informelle Beteiligungsverfahren setzen auf Diskussion oder auf Vorschläge zu mehr oder weniger konkreten Themen oder Projekten. Es handelt sich dabei nicht um Verfahren, mit denen Bürger über Themen oder Vorhaben entscheiden. Dies ist grundsätzlich den gewählten Parlamenten bzw. Gemeindevertretungen vorbehalten, mit Ausnahme direktdemokratischer Verfahren, wie den Bürger- oder Volksentscheiden auf Kommunal- bzw. Landesebene.
Sinn und Zweck der informellen Beteiligungserfahren ist es, dass Politiker oder Verwaltungen in einem Land oder einer Gemeinde ein Meinungsbild oder konkrete Vorschläge zu einem Thema oder einem Vorhaben erhalten.
Bürgerdialog
Der Bürgerdialog ist ein Format für größere Gruppen (20 - 100 Personen). Dabei diskutieren die Teilnehmer in mehreren aufeinanderfolgenden Gesprächsrunden und stimmen abschließend über die erarbeiteten Positionen ab. Das Ergebnis der Diskussion und der gemeinsamen Arbeit wird der Politik, aber auch der Öffentlichkeit bekannt gemacht und mit ihr diskutiert.
In Form des Bürgerdialogs hat die Bundesregierung in Kooperation mit anderen Trägern wie Kirchen, Volkshochschulen oder Sozialverbänden im Jahr 2015 über 200 Veranstaltungen in ganz Deutschland durchgeführt beziehungsweise durchführen lassen. Der Titel lautete: »Gut leben in Deutschland«. Die zwei diskutierten Fragen lauteten:
- Was ist Ihnen persönlich wichtig im Leben?
- Was macht Ihrer Meinung nach Lebensqualität in Deutschland aus?